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I. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für das zwischen dem Reiseteilnehmer (Kunde des Reisebüros) und dem Reisebüro (Reisevermittler) zustande kommende, nachfolgend beschriebene Vertragsverhältnis über die Vermittlung eines Vertrags über Reiseleistungen (Reisevermittlungsvertrag).

II. Vertragsschluss / Vertragspflichten

1. Das Reisebüro informiert den Kunden vor Vertragsschluss bei einer Vermittlung eines Pauschalreisevertrages nach Maßgabe des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB sowie bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen gemäß § 651w BGB nach Maßgabe des Artikels 251 EGBGB.

2. Der Kunde bietet dem Reisebüro schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege (z.B. per E-Mail) durch einen Buchungsauftrag verbindlich den Abschluss eines Vermittlungsvertrages über Reiseleistungen an, den das Reisebüro durch entsprechende Erklärung oder schlüssiges Verhalten annimmt. Der Vertragsschluss ist ohne bestimmte Form möglich.

2. Zwischen dem Kunden und dem Reisebüro kommt kein Vertrag über Reiseleistungen (Reisevertrag) im Sinne des Reisevertragsrechts zustande, sofern sich aus den Regelungen der §§ 651b, 651v und 651w BGB anichts anderes ergibt. Die Vertragspflicht des Reisebüros erstreckt sich lediglich auf die ordnungsgemäße Vermittlung eines Vertrages zwischen dem Kunden und dem Erbringer der gewünschten Reiseleistung (z.B. Reiseveranstalter, Beförderungsunternehmen, Hotelier, Mietwagenunternehmen) hinsichtlich dieser Leistungen, der dazugehörigen Beratung sowie ggf. der Weiterleitung der vom Leistungserbringer bereitgestellten Reiseunterlagen. Vertragspartner des Kunden hinsichtlich der Reiseleistungen selbst ist ausschließlich der jeweilige Reiseveranstalter oder sonstige Leistungserbringer. Insoweit gelten die durch den Reiseveranstalter oder sonstigen Leistungserbringer in das Vertragsverhältnis mit dem Kunden einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Regelungen der §§ 651b, 651v und 651w BGB bleiben unberührt.

3. Der jeweilige Reiseveranstalter oder der sonstige Leistungserbringer übermittelt dem Kunden die notwendigen Buchungsunterlagen, die durch diesen sodann unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und an die in den Unterlagen genannte zuständige Stelle unterzeichnet zurückzusenden sind. Werden die Buchungsunterlagen durch das Reisebüro an den Kunden weitergeleitet, ist auch dieses dazu verpflichtet, die Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag, zu überprüfen.

4. Das Reisebüro ist ausnahmsweise berechtigt, von den Buchungsvorgaben des Kunden in der Prüfungsanfrage im Rahmen eines Leistungsbestimmungsrechts nach Maßgabe des § 317 BGB abzuweichen, wenn dies zur Umsetzung des Reisewunsches des Kunden erforderlich ist und das Reisebüro nach den Umständen davon ausgehen darf, dass der Kunde die Abweichung billigt. Dies gilt nur dann, wenn es dem Reisebüro nicht möglich ist, den Kunden zuvor von der Abweichung zu unterrichten und seine Entscheidung zu erfragen, insbesondere wenn eine hierdurch bedingte zeitliche Verzögerung die Durchführung des verbindlich erteilten Vermittlungsauftrags gefährden oder unmöglich machen würde.

III. Reiseinformationen / Reiseunterlagen

1. Soweit das Reisebüro an den Kunden Informationen über Reiseleistungen des jeweiligen Leistungserbringers weitergibt, liegt darin lediglich die Erfüllung der Verpflichtung des Reisebüros zur ordnungsgemäßen Weitergabe der Informationen an den Kunden sowie ggf. zur richtigen Auswahl der Informationsquelle. Eine Gewähr oder Zusicherung des Reisebüros hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen liegt darin nicht. Ebenso kommt kein Auskunftsvertrag zwischen dem Kunden und dem Reisebüro zustande, sofern dies

nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Das Reisebüro steht nicht für das Eintreten eines irgendwie gearteten Reiseerfolges ein.

2. Sollten dem Kunden die Reiseunterlagen nicht bis spätestens einen Arbeitstag vor Reiseantritt zur Verfügung stehen, ist das Reisebüro umgehend darüber zu informieren. Dies gilt nicht, sofern eine Hinterlegung der Reiseunterlagen beispielsweise am Flughafen vereinbart wurde.

3. Flugtickets werden den Reiseteilnehmern grundsätzlich per Post oder per E-Mail als elektronisches Ticket übermittelt. In Ausnahmefällen werden für den Reiseteilnehmer Tickets bei der Fluglinie hinterlegt. Voraussetzung für die Zustellung/Hinterlegung ist die vollständige Zahlung des Reisepreises. Einzelheiten zu den Zahlungsbedingungen, insbesondere zu Fälligkeitsterminen, ergeben sich aus den übermittelten Buchungsunterlagen. Linienflugbuchungen können grundsätzlich nur bis zu drei Tage vor Abflug entgegengenommen werden.

4. Bei Flugreisen informiert das Reisebüro den Reiseteilnehmer im Rahmen der Reisevermittlung über die Identität der ausführenden Luftverkehrsgesellschaft. Sollte die ausführende Fluggesellschaft im Zeitpunkt der Buchung noch nicht feststehen, benennt das Reisebüro dem Fluggast diejenige Fluggesellschaft, die wahrscheinlich

den Flug durchführt. Sobald die Identität der Fluggesellschaft feststeht, wird diese dem Fluggast mitgeteilt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Fluggast schnellstmöglich hierüber durch das Reisebüro unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste (sog. „Black List“) über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist als PDF-Datei über die Internetseite der europäischen Kommission (http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm) in ihrer jeweils aktuellen Fassung für den Fluggast abrufbar; sie kann auf Verlangen auch im Reisebüro eingesehen werden.

5. Bei Pauschalreisen erhält der Reiseteilnehmer die Unterlagen per Post, E-Mail oder am Flughafenschalter. Für Einzelheiten sind die Hinweise auf der Buchungsbestätigung des Leistungserbringers maßgeblich.

IV. Zahlungsverkehr

1. Die Fälligkeit von Zahlungen und die Zahlungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer geschlossenen Vertrag einschließlich der dort einbezogenen AGB.

2. Stellt das Reisebüro dem Kunden eine den Anforderungen des Artikels 250 § 6 EGBGB entsprechende Abschrift oder Bestätigung des Vertrags zur Verfügung oder ergeben sonstige dem Reiseveranstalter zuzurechnende Umstände, dass es von diesem damit betraut ist, Pauschalreiseverträge für ihn zu vermitteln, gilt das Reisebüro als vom Reiseveranstalter zur Annahme von Zahlungen auf den Reisepreis ermächtigt. Dies gilt nicht, wenn die Annahme von Zahlungen durch das Reisebüro in hervorgehobener Form gegenüber dem Reisenden ausgeschlossen ist.

3. Fällige Zahlungen an das Reisebüro können durch Überweisung, Barzahlung oder EC-Zahlung im Reisebüro erfolgen.

V. Hinweis auf Pass-, Visa- , Devisen- oder Gesundheitsbestimmungen / Versicherungen

1. Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten ist der Kunde selbst verantwortlich.

2. Das Reisebüro hat Aufklärung- oder Informations-pflichten insoweit nur, wenn besondere dem Reisebüro bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) dem Kunden nicht anderweitig bekannt sind oder bekannt sein müssen. Dies gilt insbesondere bei Vorliegen eines entsprechenden Hinweises im Reisekatalog oder Prospekt.

3. Soweit dem Reisebüro keine anderslautende Mitteilung jedenfalls in Textform gemacht wird, geht dieses davon aus, dass der Kunde und etwaige Mitreisende deutsche Staatsangehörige sind und keine persönlichen Besonderheiten (z.B. Doppelstaatsbürgerschaft oder Staatenlosigkeit) vorliegen.

4. Das Reisebüro ist lediglich zur Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter verpflichtet. Eine explizite Nachforschungspflicht besteht nicht, sofern Eine solche nicht gesondert vereinbart ist. Das Reisebüro ist berechtigt, seine Hinweispflicht auch dadurch zu erfüllen, dass es auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweist.

5. Die vorstehenden Absätze gelten auch bezüglich der Informationen über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich entsprechender Vorsorgemaßnahmen für den Kunden und Mitreisende.

6. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod wird empfohlen.

VI. Beanstandung von Mängeln

Das Reisebüro gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Reiseleistungen entgegenzunehmen. Das Reisebüro hat den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis zu setzen. Ansprüche des Kunden gegenüber dem Reisebüro gemäß § 651i BGB (Rechte des Reisenden bei Mängeln) ergeben sich daraus nicht. Die Regelung des § 651v Abs. 3 BGB bleibt unberührt.

VII. Haftung des Reisebüros

1. Eine Haftung des Reisebüros als Reisevermittler dafür, dass ein dem Buchungswunsch des Kunden entsprechender Vertrag mit dem jeweiligen Leistungserbringer zustande kommt, besteht nicht, es sei denn dies wurde ausdrücklich vereinbart. Die Regelung des § 651v Abs. 3 BGB bleibt unberührt.

2. Gleiches gilt für die Haftung des Reisebüros als Reisevermittler hinsichtlich etwaiger Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Die Regelungen der §§ 651b, 651v und 651w bleiben unberührt.

3. Eine etwaige eigene Haftung des Reisebüros aus der schuldhaften Verletzung seiner Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Absätzen 1 und 2 unberührt.

4. Die Haftung als Reisevermittler ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit das Reisebüro nicht seine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt oder Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag für eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aus einer Garantie betroffen sind. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte.

5. Die Haftung des Reisebüros für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für leicht fahrlässig verursachte Verzögerungsschäden.

6. Die Bestimmungen der vorstehenden Absätze gelten entsprechend auch für eine Begrenzung des Ersatzes für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB).

7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlicher Vertreter des Reisebüros.

8. Die Regelung des § 651x BGB bleibt unberührt. 9. Sofern der Reiseveranstalter im Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen Sitz nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum hat und das Reisebüro nicht nachweist, dass der Reiseveranstalter seine Pflichten nach den §§ 651i bis 651t BGB erfüllt, ist die Haftung des Reisebüros für solche Schäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden.

VIII. Ausschlussfristen bei Mängeln und Verjährung

1. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer gelten die Regelungen der §§ 651a ff. BGB, insbesondere § 651o BGB. Gleiches gilt in den Fällen des § 651v Abs. 3 BGB für das Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Reisebüro.

2. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reisebüro hinsichtlich der Vermittlung von Reiseleistungen gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

IX. Selbständige Vergütungsansprüche des Reisebüros

Selbständige Vergütungsansprüche des Reisebüros gegenüber dem Kunden bestehen nur dann, wenn diese gesondert vereinbart wurden.

X. Datenschutz

Die Verwendung der dem Reisevermittler zur Vertragserfüllung überlassenen Daten steht im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und ggf. weiterer anwendbarer Datenschutzbestimmungen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ebenfalls ausschließlich zur Vertragserfüllung. Der Reisevermittler setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um sämtliche Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust, Zerstörung oder den Zugriff durch unberechtigte Personen bestmöglich zu schützen. Gemäß der technischen Entwicklung werden diese Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich optimiert.

XI. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-schlichtungsstelle

Bei Problemen mit online abgeschlossenen Verträgen können Sie das Online-Streitbeilegungs-Portal der Europäischen Kommission aufsuchen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Gemäß § 36 VSBG informieren wir darüber, dass wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet sind.

 XII. Schlussbestimmungen

1. Es gilt deutsches Recht.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand bei Vermittlungsverträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gütersloh.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Ihr Reisebüro:
Gehle Reisen GmbH
Nikolaus-Otto-Str. 3
33335 Gütersloh

Tel.: 05241-4034814
Fax: 05241-4034822

E-Mail: fluggehle-reisen.de                    

Stand: 04.2018

Partner:
Gütegemeinschaft Buskomfort e.V.Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.V.
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