GEHLE 2026

91 Telefon: 0 52 41 / 40 34 8-0 7.6. Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungs-rechte des Kunden im Falle von Mängeln der Dienstleistungen von GR sowie sons- tige gesetzlichen Ge-währleistungsansprüche unberührt. 8. Haftung von GR; Versicherungen 8.1. Eine Haftung von GR für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bzw. Auftraggebers resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden von GR nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde. 8.2. GR haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- und Verpfle-gungsbetrieben oder sonstigen Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von GR ursächlich oder mitursächlich war. 8.3. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen. 9. Rücktritt von GR wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl 9.1. GR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Rege- lungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch GR muss in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Tagesfahrten oder bestimmte Arten von Tagesfahrten, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer all- gemeinen Leistungsbeschreibung deutlich angegeben sein. b) GR hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestäti- gung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen. c) GR ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Tagesfahrt unverzüglich zu er- klären, wenn feststeht, dass die Tagesfahrt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Ein Rücktritt von GR später als 14 Tage vor Leistungsbeginn ist unzulässig. 9.2. Wird die Tagesfahrtleistung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Tages-fahrtpreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 10. Zusatzbedingungen bei Tagesfahrten geschlossener Gruppen 10.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäfts- bedingungen von GR für Tagesfahrten geschlossener Gruppen. Tagesfahrten für geschlosse- ne Gruppen im Sinne dieser Bestimmungen sind ausschließlich Gruppenfahrten, die von GR als verantwortlichem Anbieter organisiert und über einen Gruppenverantwortlichen bzw. Auftraggeber gebucht und/oder abgewickelt werden, der als Bevollmächtigter für einen be- stimmten Teilnehmerkreis handelt. 10.2. Gruppenbuchungen werden ausschließlich telefonisch entgegengenommen. 10.3. GR und der jeweilige Gruppenauftraggeber können in Bezug auf eine solche Gruppen- fahrt verein-baren, dass dem Gruppenauftraggeber als bevollmächtigtem Vertreter der Grup- penteilnehmer besondere Rechte eingeräumt werden. 10.4. GR haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis von GR – vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen zusätz- lich zu den Leistungen von GR angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen organisierte An- und Abreisen zu und von dem mit GR vertraglich vereinbarten Ab- und Rückfahrtort, nicht im Leistungsumfang von GR enthaltene Veranstal- tungen vor und nach der Tagesfahrt und unterwegs (Fahrten, Ausflüge, Begeg-nungen usw.) sowie vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen selbst eingesetzte und von GR vertraglich nicht geschuldete Repräsentanten. 10.5. GR haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers bzw. Gruppen-verantwortlichen oder des vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortli- chen eingesetzten Re-präsentanten vor, während und nach der Tagesfahrt, insbesondere nicht für Änderungen vertraglicher Leistungen, welche nicht mit GR abgestimmt sind,Weisungen an örtliche Führer, Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leistungsträgern, Auskünften und Zusicherungen gegenüber den Kunden. 10.6. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverant- wortliche oder von diesen eingesetzte Repräsentanten nicht berechtigt oder bevollmächtigt, Mängelanzeigen der Gruppenteilnehmer entgegenzunehmen. Sie sind auch nicht berechtigt vor, während oder nach der Tagesfahrt für GR Beanstandungen des Kunden oder Zahlungs- ansprüche namens GR anzuerkennen. 11. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus) 11.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch GR und jeweili- gen Leis-tungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reise- zeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden. 11.2. Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -be- schränkungen von GR und den Leistungserbringern bei der Inanspruchnahme von Reise- leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Geschäftsstelle von GR und den Leistungs-träger unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer des Busses ist nicht Vertreter von GR zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen. 12. Verbraucherstreitbeilegung 12.1 GR weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass GR nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern und soweit eine Verbraucherstreitbeilegung zukünftig für GR verpflichtend würde, informiert GR die dement- sprechend betroffenen Verbraucher hierüber in geeigneter Form. 12.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und GR findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann GR nur am Sitz von GR verklagen. ------------------------------------------------------------------------------------------------------ © Urheberrechtlich geschützt; Noll & Hütten Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2018 ------------------------------------------------------------------------------------------------------ Veranstalter der Tagesfahrten ist: Gehle Reisen GmbH Geschäftsführer Olaf Gehle Handelsregister AG Gütersloh HRB 3225 Nikolaus-Otto-Straße 3 33335 Gütersloh Telefon: +49 (0)5241 40 34 8-0 Telefax: +49 (0)5241 40 34 8-22 E-Mail: bus@gehle-reisen.de Stand dieser Fassung: Juni 2025 © PHB.cz-fotolia.com GEHLE Reisen - Wir bringen Reisen auf den Punkt. 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