Gehle Sommer 2023

Telefon: 0 52 41 / 40 34 8-0 91 REISEBEDINGUNGEN unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigenVerwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 7.6. Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungs- rechte des Kunden im Falle von Mängeln der Dienstleistungen von GR sowie sonstige gesetzlichen Ge- währleistungsansprüche unberührt. 8. Haftung von GR; Versicherungen 8.1. Eine Haftung von GR für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bzw. Auftraggebers resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden von GR nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde. 8.2. GR haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- undVerpfle- gungsbetriebenodersonstigenAnbietern,dieanlässlichderLeistungbesuchtwerden,esseidenn,dassfür dieEntstehungdesSchadenseineschuldhaftePflichtverletzungvonGRursächlichodermitursächlichwar. 8.3. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden bzw. desAuftraggebersnurdann,wenndiesausdrücklichvereinbart ist.DemKundenbzw.demAuftraggeber wird der Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen. 9. Rücktritt von GR wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl 9.1. GR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch GR muss in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alleTagesfahrten oder bestimmte Arten vonTagesfahrten, in einemallgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich angegeben sein. b)GRhatdieMindestteilnehmerzahlunddiespätesteRücktrittsfrist inderBuchungsbestätigungdeutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen. c) GR ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage derTagesfahrt unverzüglich zu erklären, wenn feststeht,dassdieTagesfahrtwegenNichterreichensderMindestteilnehmerzahlnichtdurchgeführtwird. d) Ein Rücktritt von GR später als 14 Tage vor Leistungsbeginn ist unzulässig. 9.2. Wird die Tagesfahrtleistung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Tages- fahrtpreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 10. Zusatzbedingungen bei Tagesfahrten geschlossener Gruppen 10.1.DienachstehendenBedingungengeltenergänzendzudiesenAllgemeinenGeschäftsbedingungen von GR fürTagesfahrten geschlossener Gruppen.Tagesfahrten für geschlossene Gruppen im Sinne dieser BestimmungensindausschließlichGruppenfahrten,dievonGRalsverantwortlichemAnbieterorganisiert undübereinenGruppenverantwortlichenbzw.Auftraggebergebuchtund/oderabgewickeltwerden,der als Bevollmächtigter für einen bestimmten Teilnehmerkreis handelt. 10.2. Gruppenbuchungen werden ausschließlich telefonisch entgegengenommen. 10.3. GR und der jeweilige Gruppenauftraggeber können in Bezug auf eine solche Gruppenfahrt verein- baren,dassdemGruppenauftraggeberalsbevollmächtigtemVertreterderGruppenteilnehmerbesondere Rechte eingeräumt werden. 10.4. GR haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die –mit oder ohne Kenntnis vonGR–vomGruppenauftraggeber,bzw.GruppenverantwortlichenzusätzlichzudenLeistungenvonGR angeboten,organisiert,durchgeführtund/oderdenKundenzurVerfügunggestelltwerden.Hierzuzählen insbesondere vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen organisierte An- und Abreisen zu und von dem mit GR vertraglich vereinbarten Ab- und Rückfahrtort, nicht im Leistungsumfang von GR enthalteneVeranstaltungen vor und nach derTagesfahrt und unterwegs (Fahrten, Ausflüge, Begeg- nungen usw.) sowie vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen selbst eingesetzte und von GR vertraglich nicht geschuldete Repräsentanten. 10.5. GR haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers bzw. Gruppen- verantwortlichen oder des vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen eingesetzten Re- präsentanten vor, während und nach der Tagesfahrt, insbesondere nicht für Änderungen vertraglicher Leistungen, welche nicht mit GR abgestimmt sind,Weisungen an örtliche Führer, Sonderabsprachenmit den verschiedenen Leistungsträgern, Auskünften und Zusicherungen gegenüber den Kunden. 10.6. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortliche oder von diesen eingesetzte Repräsentanten nicht berechtigt oder bevollmächtigt, Mängelanzeigen der Gruppenteilnehmer entgegenzunehmen. Sie sind auch nicht berechtigt vor, während oder nach der Tagesfahrt für GR Beanstandungen des Kunden oder Zahlungsansprüche namens GR anzuerkennen. 11. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus) 11.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch GR und jeweiligen Leis- tungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden. 11.2. Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von GR und den Leistungserbringern bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Geschäftsstelle von GR und den Leistungs- trägerunverzüglichzuverständigen.DerFahrerdesBusses istnichtVertretervonGRzurEntgegennahme von Meldungen und Reklamationen. 12. Verbraucherstreitbeilegung 12.1. GR weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass GR nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für GR verpflichtend würde, informiert GR dieVerbraucher hierüber in geeigneter Form. GR weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin. _____________________________________________________ © Urheberrechtlich geschützt; Noll & Hütten Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2018 _____________________________________________________ Veranstalter der Tagesfahrten ist: Gehle Reisen GmbH Geschäftsführer Olaf Gehle Handelsregister AG Gütersloh HRB 3225 Nikolaus-Otto-Straße 3 33335 Gütersloh Telefon: +49 (0)5241 40 34 8-0 Telefax: +49 (0)5241 40 34 8-22 E-Mail: bus@gehle-reisen.de GEHLE Reisen - Wir bringen Reisen auf den Punkt. Weltweit. Besuchen Sie auch unser Flugtouristik-Reisebüro! 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