Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und uns regelt sich zunächst nach dem BGB, § 651 a-k. Die nachfolgenden Reisebedingungen füllen diese gesetzlichen Bestimmungen aus und ergänzen sie. Mit Ihrer Reiseanmeldung erkennen Sie für sich und die von Ihnen mitangemeldeten Personen die Reisebedingungen an, als deren Vertreter Sie auch in der Folgezeit uns gegenüber auftreten.
1. Anmeldung/Zahlung/Kundengeldabsicherung
Mit Ihrer Anmeldung bieten sie uns den Abschluss eines Reisevertrages an. Gehle Reisen versendet eine schriftliche Reisebestätigung. Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung . Keine Agentur/kein Reisebüro ist berechtigt, über die Bestätigung bzw. die Reiseausschreibung hinaus abweichende Leistungszusagen im Namen von Gehle Reisen zu machen. Bitte lassen Sie sich die schriftliche Bestätigung in Ihrem Reisebüro aushändigen, falls diese Ihnen nicht zugesandt worden ist. Mit unserer Bestätigung wird der Vertrag auch für uns verbindlich, wobei uns die Berichtigung von Irrtürmern aufgrund von offensichtlichen Druck- oder Rechenfehlern bis zum Reiseantritt vorbehalten bleibt. Die von Ihnen im voraus geleisteten Zahlungen sowie notwendige Aufwendungen, die Ihnen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses von Gehle Reisen entstehen, haben wir bei der R+V Versicherung abgesichert.
Mit unserer (auch telefonischen) Bestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises ( mindestens € 25,- pro Person) fällig, ebenso die Prämie für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Der Restbetrag ist 20 Tage vor Reiseantritt fällig. Bitte leisten Sie alle Zahlungen mit Angabe der Buchungs-/Rechnungsnummer nur an : Gehle Reisen GmbH Gütersloh, Kto.-Nr. 20011087, Sparkasse Gütersloh, BLZ 47850065. Weitere Bankverbindungen finden Sie auf jeder Bestätigung/Rechnung. Bitte beachten Sie die Hinweise zu € im Preisteil.
2. Rücktritt/Umbuchung
Für den Zeitpunkt des Rücktritts bzw. der Umbuchung ist der Eingang Ihrer Erklärung bei Gehle Reisen GmbH, Gütersloh maßgebend. Umbuchungen des Reisetermins sind nur nach vorherigem Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Gehle Reisen. Bis zum Reiseantritt sind Sie berechtigt, eine Ersatzperson zu stellen, die an Ihrer Stelle an der Reise teilnimmt, sofern diese Ersatzperson den besonderen Erfordernissen der Reise enspricht und gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen dem nicht entgegenstehen. Die uns entstehenden Mehrkosten berechnen wir Ihnen weiter. Sie betragen mindestens € 25,-. Bei einer Namensänderung tritt der neue Teilnehmer in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages.
3. Rücktrittskosten
Rücktrittskosten entstehen auch dann, wenn Sie kein Verschulden trifft. Es bleibt Ihnen unbenommen den Nachweis zu erbringen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt geringere Kosten entstanden sind. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Die Rücktrittskosten betragen je nach Reiseart bei:
Flugreisen: Bis 30 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises, mindestens € 25,- pro Person; vom 29. bis 21. Tag vor Reiseantritt 35% ; vom 20. bis 11. Tag vor Reiseantritt 55%; vom 10. bis 2. Tag vor Reiseantritt 75%; 1. Tag sowie Nichtanreise 90% des Reisepreises.
4. Rücktritt durch den Veranstalter/Kündigung
Gehle Reisen kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der reise den Reisevertrag kündigen
-ohne Einhaltung einer Frist wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält
-bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Pflicht, die Reise durchzuführen, für Gehle Reisen nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde, es sei denn, dass Gehle Reisen die dazuführenden Umstände zu vertreten hat. Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind wir und auch Sie berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen.
5. Leistungen/Sonderwünsche
Für Umfang und Art der Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in dem Prospekt von Gehle Reisen , der für den Reisezeitraum gültig ist. Gelegentlich sind in unseren Pauschalpreisen Leistungen, die bei anderen Reiseveranstaltungen im Preis eingeschlossen sein können, nicht eingeschlossen. Prospekte andere Reiseveranstalter, Hotelprospekte etc. sind für Gehle Reisen nur dann verbindlich, wenn diese von Gehle Reisen ausdrücklich bestätigt werden. Agenturen bzw. Reisebüros sind nicht berechtigt, im Namen von Gehle Reisen weitergehende Leistungszusagen zu machen.
6. Leistungs- und Preisänderungen
Kann die Reise infolge eines Umstandes, der nach Vertragsabschluss eingetreten und von Gehle Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist, nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist Gehle Reisen berechtigt, Reiseleistungen zu ändern, sofern die Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich, für den Reisenden zumutbar ist und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt.
Wir behalten uns vor die ausgeschriebenen und bei der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie der Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern der Reisetermin mehr als vier Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Übersteigen diese Preisänderungen 5% des Reisepreises, so sind Sie berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich uns gegenüber zu erklären. Über Notwendige Preiserhöhungen wird Gehle Reisen Sie unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind nicht zulässig. Die veröffentlichen Flugzeiten entsprechen der Planung bei Drucklegung. Flugzeiten können sich gelegentlich auch kurzfristig nach Zusendung der Reiseunterlagen ändern. Wir sind grundsätzlich bemüht, einen möglichst langen Aufenthalt am Zielort zu gewährleisten. Ein Rückerstattungsanspruch entsteht aber nicht, wenn Hinflüge am Nachmittag/Abend und Rückflüge bereits am Morgen/Vormittag stattfinden. Die Angabe der Reisedauer im Prospekt nach Tagen oder Wochen bedeutet nicht jeweils 24 Stunden bzw. 7 mal 24 Stunden usw; Abrechnungsgrundlage ist immer die Anzahl der Übernachtungen.
7. Haftung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehende Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Personenschäden bis € 77.000,- je Kunde und Reise. Die Haftungsbegrenzung für Sachschäden beträg je Kunde und Reise € 4100,-. Liegt der Reisepreis über € 1364,- ist die Haftung Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Intersesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittlet werden(z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Theaterbesuche, Ausstellung usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Soweit wir im Flugbeförderungsbereich vertraglicher Luftfrachtfüher sind oder als solcher nach gesetzlichen Vorschriften angesehen werden, haften wir nach besonderen gesetzlichen oder in internationalen Abkommen mit geregelten Vorschriften. Sollte während der Laufzeit dieses Vertrages das sog. Montrealer Abkommen in Kraft treten, richtet sich unsere Haftung auch nach diesem Abkommen.
8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben sie innerhalb eines Monats nach der vertraglichen vorgesehenden Beendigung der Reise gegenüber Gehle Reisen geltend zu machen. Später eingehende Ansprüche können nur berücksichtigt werden, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt an dem Gehle Reisen die Ansprüche schriftlich zurückweist. Absprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. Ihr Reisebüro tritt nur als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrag auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs-und Schadensersatzansprüchen durch den Kunden entgegenzunehmen.
9. Mitwirkungspflicht/Kündigung durch den Reisenden/Gepäckschäden
Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungstörungenim Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei dem zuständigen Reiseleiter zu rügen. Vor einer eventuellen Kündigung des Vertrages sind Sie verpflichtet, der Gehle-Reiseleitung vor Ort eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Schäden am Reisegepäck sind sofort nach Feststellung dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das gleiche gilt für den Verlust von Reisegepäck. Gleichzeitig ist vom Beförderungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung über die Beschädigng bzw. den Verlust zu fordern. Bitte bedenken Sie, dass Leistungsträger und/oder Reiseleitung am Ort gelegentlich ein eigenes Interesse daran haben, uns nicht über eventuelle Leistungsstörungen zu informieren. Der Vortrag einer Mängelrüge im Hotel bzw. bei der Ortsreiseleitung ersetzt deshalb ausdrücklich nicht die fristgerechte Mängelrüge bei Gehle Reisen.
10. Sonstiges
Das zugelassene Frei- und Handgepäck pro Erwachsenen richtet sich nach den Bestimmungen der Fluggesellschaften bzw. den behördlichen Vorschriften und beträgt in der Regel 20 kg pro Person (Kleinkinder: kein Freigepäck).
Bitte beachten Sie den Hinweis auf dem Flugticket. Die Einteilung der Zimmer obliegt dem Hotelier. Mehrbettzimmer können nur von Zusammenreisenden gebucht werden . Dreibettzimmer sind in der Regel Doppelzimmer mit Zustellbett.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Gehle Reisen steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates in dem die Reise angeboten wird, über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantrittzu unterrichten. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Gehle Reisen bedingt.
12. Gerichtsstand
Vereinbart ist die Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach deutschem Recht. Gerichtsstand für Klagen gegen Gehle Reisen ist Gütersloh.
Veranstalter: Gehle Reisen GmbH, Brackweder Str. 6, 33335 Gütersloh
Fax: 05209/9110-30, Email: flug@gehle-reisen.de
Tel. 05209/9110-97
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Bei technischen Fragen, Problemen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an webmaster@gehle-reisen.de